Schallschutznachweise
Die angebotenen Leistungen umfassen:
Schallschutznachweise für Gebäude mit erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4109 oder nach der Richtlinie VDI 4100
Beratung und Unterstützung bei Planung und Ausführung in Detailfragen
Die angebotenen Leistungen umfassen:
Erstellen und Prüfen von Schallschutznachweisen für
- Wohnhäuser
- Verwaltungsgebäude
- Bürogebäude
- Gewerbebetriebe
- Gaststätten (Café, Musikkneipen, Diskotheken)
- Hotels
Schallschutznachweise für Gebäude mit erhöhten Anforderungen nach Beiblatt 2 der DIN 4109 oder nach der Richtlinie VDI 4100
Überprüfung von Gebäuden und Bauteilen wie Decken, Wände, Türen, Fenster, Fassaden durch Messung nach DIN EN ISO 140 und EN ISO 717
- Luftschall
- Trittschall
- Körperschall (Schwingungen)
Beratung und Unterstützung bei Planung und Ausführung in Detailfragen
Brandschutznachweise
In den Bauordnungen der Länder existieren unterschiedliche Regelungen für die Genehmigung von baulichen Anlagen und Gebäuden. Allgemein wird unterschieden in baugenehmigungsfreie Vorhaben, vereinfachte Genehmigungsverfahren und einem sog. Vollverfahren.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird in Nordrhein-Westfalen für Gebäude mittlerer Höhe verlangt, eine Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes vorzulegen, dass die Anforderungen der Bauordnung an den Brandschutz eingehalten sind.